Steuerliche rückwirkung verschmelzung umsatzsteuer

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Bei Umwandlungsvorgängen, für die ertragsteuerlich optional eine Rückwirkung auf einen früheren Zeitpunkt vorgesehen ist. 1 › duesseldorf-koeln › blog › /09/08 › unternehmens. 2 Es kann beispielsweise steuerlich rückwirkend zum auf einen Rechtsträger verschmolzen werden, der erst am Mai gegründet wird. 3 Die Rückwirkung betrifft daher nicht andere Steuerarten, wie z. B. die Umsatzsteuer, Grunderwerbesteuer und Verbrauchsteuern. Die folgende Grafik zeigt. 4 Wirkung einer Verschmelzung 7 Bei einer Verschmelzung wird das gesamte Vermögen eines Rechtsträgers auf einen anderen Rechtsträger übertragen. Dies erfolgt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter gleichzeitiger Auflösung des übertragenden Rechtsträgers ohne Abwicklung. 5 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. 6 Konsequenzen aus den aktuellen Gesetzesänderungen. Der Gesetzgeber hat kürzlich die steuerliche Rückwirkung bei Umwandlungsvorgängen – wie Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Formwechsel – aufgrund der administrativen Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie von acht auf zwölf Monate verlängert. 7 Auf § 2 UmwStG verweisen folgende Vorschriften: Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. § 9 (Formwechsel in eine Personengesellschaft) Einbringung von Unternehmensteilen in eine. 8 § 2 UmwStG enthält den Grundsatz der steuerlichen Rückwirkung des Umwandlungsvorgangs. Die Zuordnung der Vorschrift zum Ersten Teil des UmwStG spricht dafür, dass sie, wie auch § 1 UmwStG, auf alle Umwandlungsarten, die das UmwStG regelt, anwendbar ist. 9 Für Verschmelzungen nach §§ 3, 11 UmwStG sowie Auf- und Abspaltungen nach § 15 UmwStG von Körperschaften gilt für die steuerliche Rückwirkung § 2 UmwStG. Dieser sieht keine eigene zeitliche Einordnung der Rückwirkung vor, sondern verweist auf „die Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt". rückwirkende verschmelzung handelsrecht 10 umwandlung handelsrechtliche rückwirkung 12