Historisches kennzeichen österreich Startseite / Mobilität (Auto, Fahrrad, ÖPNV) / Historisches kennzeichen österreich Kraftfahrzeugkennzeichen wurden in Österreich vergleichsweise spät, nämlich erst mit Verordnung vom September , eingeführt. 1 Die Eintragung zum „historischen KFZ“ in Österreich. Auch hierzulande kennt fast jeder die deutsche Regelung zum H-Kennzeichen. 2 Kraftfahrzeugkennzeichen wurden in Österreich vergleichsweise spät, nämlich erst mit Verordnung vom September , eingeführt. Dieses war an jedem Auto und Motorrad vorne und hinten in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzubringen. 3 Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich im Kraftfahrgesetz (KFG) , §2 Absatz 1, Ziffer Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein. 4 wurde in ganz Österreich das derzeit noch gültige, aber auslaufende Kennzeichensystem eingeführt. Die Kennzeichentafeln mit Wappen wurden umgetauscht. Bestimmte Nummerngruppen wurden auch speziellen Fahrzeugen (Taxis, Autobussen, Fahrzeugen von Gebietskörperschaften) zugeteilt. 5 Für die Einreihung in diese Tarif-Pos. wird ein Gutachten eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge benötigt. Nähere Auskünfte erhält man auch bei der zentralen Auskunftsstelle der Österreichischen Zollverwaltung unter (0)50 bzw. zollinfo@ oder beim Bundesministerium für Finanzen. 6 Die Eintragung zum „historischen KFZ“ in Österreich. Auch hierzulande kennt fast jeder die deutsche Regelung zum H-Kennzeichen. Über die heimische „Eintragung als historisches KFZ“ wissen die wenigsten Bescheid. Jetzt ist es Zeit, das zu ändern. 7 Das Kennzeichen bestand aus einer Länderkennung, gefolgt von einer höchstens sechsstelligen Nummer, aus der die registrierende Behörde erkennbar war. Beispiel: A Länderkennungen. A Wien; B Niederösterreich; C Oberösterreich (in OÖ angemeldete Motorboote weisen heute mit „C“ beginnende Kennzeichen auf) D Salzburg; E Tirol; F. 8 Auf dieser Plakette, beschriftet mit der Wortfolge „historisches Fahrzeug" in den zwei Sprachen Deutsch und Englisch, ist das Kennzeichen des Fahrzeuges einzustanzen. • Nicht als historisch zugelassene ältere Fahrzeuge bekommen keine „rote" Plakette und sind somit von den verkehrsrechtlichen Sonderregelungen ausgeschlossen. 9 Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich im Kraftfahrgesetz (KFG) , § 2 Absatz 1, Ziffer Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug, mit Baujahr oder davor, oder. das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr. kfz-steuer für oldtimer in österreich 10